Teilnahmebedingungen Förderherz-Aktion 2025/2026
Allgemeines
Veranstalter
Veranstalter der Förderaktion: „Unser Herz schlägt für Wismar“ ist die Stadtwerke Wismar GmbH, Flöter Weg 6-12, 23970 Wismar (nachfolgend "Stadtwerke").Stadtwerke und ehrenamtliches Engagement
Die Stadtwerke übernehmen Verantwortung für das gesellschaftliche Leben. Sie verstehen sich als regional verankertes Unternehmen, das mit vielfältigem Engagement zur Lebensqualität in der Stadt Wismar und der Region beiträgt.Ziel der Förderaktion
Bei den Stadtwerken gehen zahlreiche Förderanfragen von Vereinen ein, die das zur Verfügung stehende Budget übersteigen. Deshalb haben die Stadtwerke diese Aktion ins Leben gerufen, bei dem Vereine aus dem Versorgungsgebiet der Stadtwerke Wismar GmbH mitmachen können und gleichermaßen die Chance auf Unterstützung haben.Fördersumme
Für die Förderaktion stellen die Stadtwerke einen Gesamtbetrag in Höhe von 22.000 Euro zur Verfügung. Die Vereine haben die Chance, sich auf der Internetseite www.foerderherzen-wismar.de mit ihren Projekten zu präsentieren und jeder Kunde der Stadtwerke kann mitentscheiden, welches Projekt wie viel Geld bekommt.Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger
Bewerben kann sich jeder eingetragene Verein mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Wismar GmbH. Die Teilnahme wird maximal 30 Vereinen ermöglicht. Sollten mehr als 30 Bewerbungen qualifizierter Vereine vorliegen, entscheidet das Los. Die Auslosung erfolgt durch ein unabhängiges Aufsichtsgremium.
Teilnahmebedingungen
Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss
Für die Förderaktion können sich eingetragene Vereine bewerben, die- gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen,
- die Fördersumme in den unter Punkt 1.3. beschriebenen Versorgungsgebiet der Stadtwerke einsetzen.
Die Stadtwerke fördern keine Vereine mit religiöser Ausrichtung sowie die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in andere Weise dem Ansehen der Stadtwerke schaden.
Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
Qualifizierte Projekte:- Das Projekt muss 2026 im Versorgungsgebiet der Stadtwerke stattgefunden haben oder dort im Jahr 2026 starten.
- Es kann je Verein nur ein Projekt an der Aktion „Unser Herz schlägt für Wismar“ teilnehmen.
Bewerbung und Abstimmung
Kosten
Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.foerderherzen-wismar.de. Dort sind der gemeinnützige Verein sowie das geplante Projekt (die Verwendung der Förderung) des Vereins zu beschreiben. Jeder Verein darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden. Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden. Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Stadtwerke u. a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Bei der Beurteilung und Entscheidung sind die Stadtwerke frei. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Förderaktion besteht nicht. Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder mit hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480x315px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png. Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein, dass die eingereichten Unterlagen/ Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden und stimmt der Veröffentlichung im Rahmen der Förderaktion der Stadtwerke zu.Nutzung
Die teilnehmenden Vereine stimmen zu, dass die überlassenen Unterlagen und Bilder im Rahmen der Förderaktion, zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer, auch in der begleitenden Presse und Medienarbeit durch die Stadtwerke genutzt werden dürfen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografiert werden im Rahmen der Preisverleihung und die Nutzung dieser Bilder durch die Stadtwerke.Zeitraum
Der Zeitraum für die Bewerbungen beginnt am 1. Dezember 2025 und endet am 31. Januar 2026. Zu diesem Stichtag wird die Seite für weitere Bewerbungen geschlossen. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen zum Stichtag erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch die Stadtwerke geprüft und anschließend auf der Internetseite www.foerderherzen-wismar.de freigeschaltet.
Fördercodes-Eingabe im Internet
Vom 1. März bis zum 31. März 2026 dürfen alle Kunden der Stadtwerke Wismar mitentscheiden, wer wie viel Geld bekommt, indem sie Fördercodes mit den Fördersummen unter www.foerderherzen-wismar.de an die teilnehmenden Vereine verteilen. Wie komme ich an die Fördercodes?- Jeder Stadtwerke-Kunde erhält postalisch mit seiner Jahresrechnung für 2025 im Januar/Februar 2026 einen Förderherzgutschein zum Einlösen auf der Onlineplattform.
- Im Kundencenter der Stadtwerke wird mit einem Vertragsabschluss eines Produktes ein Förderherzgutschein für Neukunden vergeben.
Kommentierung
Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.Benachrichtigung
Die teilnehmenden Vereine der Förderaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung, auf das vom Verein angegebene Konto, erfolgt im Juni 2026.
Aussetzung des Wettbewerbs
Die Stadtwerke behalten sich das Recht vor, die gesamte Vereinsförderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.Haftungsbeschränkungen
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Stadtwerke und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Vereinsförderaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Stadtwerke im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haften. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden. Jeder Bewerber stellt die Stadtwerke - mit seiner Teilnahme - von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.Datenschutz
Die Stadtwerke und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Durch die Teilnahme an der Vereinsförderaktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtwerke die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichern und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen dürfen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.Sonstiges
Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
